DGUV V3 DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Prüfintervall, Prüfbereich und Prüfart werden durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung muss zeigen, welche Gefährdungen tatsächlich bestehen und welche Gefährdungen Arbeitsmittel und Beschäftigte betreffen. Darüber hinaus muss die Risikobeurteilung zeigen, welche Maßnahmen im Vorfeld definiert werden, um das Risiko zu minimieren und damit das Risiko auf ein akzeptables Restrisiko zu reduzieren. Betreiber müssen transparente Nachweise erbringen. Im Schadensfall werden die Umgebungs- und Einsatzbedingungen streng kontrolliert und die Intervalle und Inspektionszyklen eingehalten. Eine fehlende Gefährdungsbeurteilung hat im Schadensfall hohes rechtliches Gewicht.
Bei Überschreitung des DGUV V3 konformen Intervalls bzw. Prüfzeitraums trägt der Betreiber die Kosten für die daraus entstehenden Schäden vollumfänglich. Daher stützen Versicherungsunternehmen ihre Versicherungspolicen auf routinemäßige Inspektionen fester Systeme und den Nachweis von Inspektionen mobiler Geräte.
Hier finden Sie die aktuelle Statistik für Arbeits- und Wegeunfälle der DGUV.
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